revDSG Schweiz 2025 – Datenschutzgesetz für Unternehmen erklärt

revDSG Schweiz 2026 – Was Unternehmen jetzt beachten müssen

November 21, 20253 min read

Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) einfach erklärt – Was Unternehmen 2025 beachten müssen


Das neue Datenschutzgesetz betrifft jetzt alle

Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG).
Viele Unternehmen haben davon gehört – aber nur wenige wissen, was das konkret bedeutet.

Spätestens 2025 wird es ernst: Dann beginnen die ersten systematischen Kontrollen durch kantonale Datenschutzbeauftragte.
Und das bedeutet:
💸 Bussen bis zu CHF 250’000.–, wenn deine Website oder dein CRM nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Das betrifft:

  • Websites ohne aktuelle Datenschutzerklärung

  • Fehlen eines Cookie-Banners

  • Unzureichende AVV-Verträge mit Dienstleistern

  • Offene Formulare ohne Einwilligung oder Verschlüsselung

Wenn du also Kundendaten online sammelst, Marketing-Automationen nutzt oder eine Website betreibst, bist du betroffen.


Was hat sich mit dem revDSG geändert?

Das revidierte Datenschutzgesetz ist das Schweizer Pendant zur europäischen DSGVO – aber praxisnäher und klarer formuliert.

Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:

🧩 1. Informationspflicht

Du musst deine Kund:innen klar und verständlich informieren,

  • welche Daten du sammelst,

  • wo sie gespeichert werden,

  • und wofür du sie verwendest.

💡 Beispiel: Ein Formular für Newsletter oder Kontaktanfragen muss auf deine Datenschutzerklärung verlinken.


🛡️ 2. Verzeichnis der Datenbearbeitung

Jedes Unternehmen muss ein Verzeichnis der Datenbearbeitung führen.
Darin steht, welche Tools (z. B. GoHighLevel, Google, Facebook) welche Daten erfassen.
Agenturen und Webdesigner müssen dieses Verzeichnis bei Kundenprojekten mitführen oder bereitstellen.


🔐 3. Datensicherheit

Unternehmen sind verpflichtet, technische und organisatorische Massnahmen (TOMs) zu treffen – z. B.:

  • SSL-Verschlüsselung

  • Passwortschutz

  • Zugriffsbeschränkung im CRM

  • Regelmässige Backups

💡 Tools wie PrivacyBee helfen, deine Datenschutztexte und Cookie-Banner automatisch aktuell zu halten – ein grosser Pluspunkt.


📄 4. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Wenn du als Agentur oder Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag eines Kunden verarbeitest, brauchst du zwingend einen AVV.
Dieser regelt, wer was darf, wer verantwortlich ist und wie Daten geschützt werden.

👉 Den offiziellen AVV der Agentur Oberholzer findest du hier:
www.agentur-oberholzer.com/datenschutz


💬 5. Rechte der betroffenen Personen

Kund:innen dürfen jederzeit Auskunft über gespeicherte Daten verlangen oder deren Löschung fordern.
Du musst also technisch in der Lage sein, Daten zu exportieren oder zu löschen – z. B. im GoHighLevel-CRM.


Was bedeutet das konkret für dein Unternehmen?

Wenn du eine Website, einen Online-Shop oder ein CRM-System betreibst, musst du:

  • Eine aktuelle Datenschutzerklärung auf der Website veröffentlichen

  • Einen funktionierenden Cookie-Banner einbinden

  • Einen AVV mit deiner Agentur oder Software-Partnern abschliessen

  • Datenschutzfreundliche Tools nutzen (z. B. PrivacyBee, GoHighLevel mit Schweizer Anpassung)

➡️ Das klingt nach Aufwand – lässt sich aber mit den richtigen Partnern einfach lösen.
Die Kombination aus PrivacyBee und der Agentur Oberholzer liefert dir eine komplett automatisierte Datenschutzlösung, die:

  • sich automatisch aktualisiert

  • auf Schweizer Recht basiert

  • und deine GoHighLevel-Websites rechtssicher macht


So bleibst du 2026 datenschutzkonform

  1. Prüfe deine Website:
    Ist deine Datenschutzerklärung aktuell und verlinkt?

  2. Integriere den Cookie-Banner:
    Mit PrivacyBee dauert das keine 5 Minuten – Anleitung findest du hier.

  3. AVV abschliessen:
    Lade den Vertrag auf deiner Datenschutzseite herunter und sende ihn unterschrieben an uns zurück.

  4. CRM prüfen:
    Stelle sicher, dass deine Kundendaten in GoHighLevel sicher gespeichert sind und keine unnötigen Zugriffe bestehen.

💬 Bonus-Tipp:
Datenschutz ist kein einmaliges Projekt – er ist laufende Pflege.
Mit einem monatlichen Website- & Datenschutz-Abo der Agentur Oberholzer bleibst du automatisch auf dem neuesten Stand.


🧾 Fazit

Das revDSG ist kein Papiertiger – es ist gelebter Datenschutz für die Schweiz.
Mit den richtigen Tools und Partnern lässt sich die Umsetzung aber einfach gestalten.

PrivacyBee sorgt für die Technik,
GoHighLevel für das Marketing,
und die Agentur Oberholzer dafür, dass alles rechtlich, technisch und optisch sauber umgesetzt ist.

👉 Jetzt Datenschutz-Check buchen
und dein Unternehmen fit für 2025 machen.


Kurz-Zusammenfassung

Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) gilt seit 2023 – aber ab 2025 werden Kontrollen und Sanktionen aktiv.
Unternehmen müssen Datenschutzerklärungen, Cookie-Banner und AVV-Verträge vorweisen können.
Mit PrivacyBee und der Agentur Oberholzer bist du rechtlich abgesichert, technisch auf dem neuesten Stand und sparst dir bürokratischen Aufwand.

Roman Oberholzer ist Gründer und Digital-Stratege der Agentur Oberholzer.
Er unterstützt Schweizer Unternehmen dabei, Marketingprozesse zu automatisieren, Websites datenschutzkonform zu gestalten und nachhaltige Online-Sichtbarkeit aufzubauen.
Sein Fokus liegt auf Digitalisierung, Automatisierung und praxisorientierten Marketinglösungen für KMU.

Roman Oberholzer

Roman Oberholzer ist Gründer und Digital-Stratege der Agentur Oberholzer. Er unterstützt Schweizer Unternehmen dabei, Marketingprozesse zu automatisieren, Websites datenschutzkonform zu gestalten und nachhaltige Online-Sichtbarkeit aufzubauen. Sein Fokus liegt auf Digitalisierung, Automatisierung und praxisorientierten Marketinglösungen für KMU.

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