
revDSG Schweiz 2026 – Was Unternehmen jetzt beachten müssen
Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) einfach erklärt – Was Unternehmen 2025 beachten müssen
Das neue Datenschutzgesetz betrifft jetzt alle
Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG).
Viele Unternehmen haben davon gehört – aber nur wenige wissen, was das konkret bedeutet.
Spätestens 2025 wird es ernst: Dann beginnen die ersten systematischen Kontrollen durch kantonale Datenschutzbeauftragte.
Und das bedeutet:
💸 Bussen bis zu CHF 250’000.–, wenn deine Website oder dein CRM nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Das betrifft:
Websites ohne aktuelle Datenschutzerklärung
Fehlen eines Cookie-Banners
Unzureichende AVV-Verträge mit Dienstleistern
Offene Formulare ohne Einwilligung oder Verschlüsselung
Wenn du also Kundendaten online sammelst, Marketing-Automationen nutzt oder eine Website betreibst, bist du betroffen.
Was hat sich mit dem revDSG geändert?
Das revidierte Datenschutzgesetz ist das Schweizer Pendant zur europäischen DSGVO – aber praxisnäher und klarer formuliert.
Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:
🧩 1. Informationspflicht
Du musst deine Kund:innen klar und verständlich informieren,
welche Daten du sammelst,
wo sie gespeichert werden,
und wofür du sie verwendest.
💡 Beispiel: Ein Formular für Newsletter oder Kontaktanfragen muss auf deine Datenschutzerklärung verlinken.
🛡️ 2. Verzeichnis der Datenbearbeitung
Jedes Unternehmen muss ein Verzeichnis der Datenbearbeitung führen.
Darin steht, welche Tools (z. B. GoHighLevel, Google, Facebook) welche Daten erfassen.
Agenturen und Webdesigner müssen dieses Verzeichnis bei Kundenprojekten mitführen oder bereitstellen.
🔐 3. Datensicherheit
Unternehmen sind verpflichtet, technische und organisatorische Massnahmen (TOMs) zu treffen – z. B.:
SSL-Verschlüsselung
Passwortschutz
Zugriffsbeschränkung im CRM
Regelmässige Backups
💡 Tools wie PrivacyBee helfen, deine Datenschutztexte und Cookie-Banner automatisch aktuell zu halten – ein grosser Pluspunkt.
📄 4. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Wenn du als Agentur oder Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag eines Kunden verarbeitest, brauchst du zwingend einen AVV.
Dieser regelt, wer was darf, wer verantwortlich ist und wie Daten geschützt werden.
👉 Den offiziellen AVV der Agentur Oberholzer findest du hier:
www.agentur-oberholzer.com/datenschutz
💬 5. Rechte der betroffenen Personen
Kund:innen dürfen jederzeit Auskunft über gespeicherte Daten verlangen oder deren Löschung fordern.
Du musst also technisch in der Lage sein, Daten zu exportieren oder zu löschen – z. B. im GoHighLevel-CRM.
Was bedeutet das konkret für dein Unternehmen?
Wenn du eine Website, einen Online-Shop oder ein CRM-System betreibst, musst du:
Eine aktuelle Datenschutzerklärung auf der Website veröffentlichen
Einen funktionierenden Cookie-Banner einbinden
Einen AVV mit deiner Agentur oder Software-Partnern abschliessen
Datenschutzfreundliche Tools nutzen (z. B. PrivacyBee, GoHighLevel mit Schweizer Anpassung)
➡️ Das klingt nach Aufwand – lässt sich aber mit den richtigen Partnern einfach lösen.
Die Kombination aus PrivacyBee und der Agentur Oberholzer liefert dir eine komplett automatisierte Datenschutzlösung, die:
sich automatisch aktualisiert
auf Schweizer Recht basiert
und deine GoHighLevel-Websites rechtssicher macht
So bleibst du 2026 datenschutzkonform
Prüfe deine Website:
Ist deine Datenschutzerklärung aktuell und verlinkt?Integriere den Cookie-Banner:
Mit PrivacyBee dauert das keine 5 Minuten – Anleitung findest du hier.AVV abschliessen:
Lade den Vertrag auf deiner Datenschutzseite herunter und sende ihn unterschrieben an uns zurück.CRM prüfen:
Stelle sicher, dass deine Kundendaten in GoHighLevel sicher gespeichert sind und keine unnötigen Zugriffe bestehen.
💬 Bonus-Tipp:
Datenschutz ist kein einmaliges Projekt – er ist laufende Pflege.
Mit einem monatlichen Website- & Datenschutz-Abo der Agentur Oberholzer bleibst du automatisch auf dem neuesten Stand.
🧾 Fazit
Das revDSG ist kein Papiertiger – es ist gelebter Datenschutz für die Schweiz.
Mit den richtigen Tools und Partnern lässt sich die Umsetzung aber einfach gestalten.
PrivacyBee sorgt für die Technik,
GoHighLevel für das Marketing,
und die Agentur Oberholzer dafür, dass alles rechtlich, technisch und optisch sauber umgesetzt ist.
👉 Jetzt Datenschutz-Check buchen
und dein Unternehmen fit für 2025 machen.
Kurz-Zusammenfassung
Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) gilt seit 2023 – aber ab 2025 werden Kontrollen und Sanktionen aktiv.
Unternehmen müssen Datenschutzerklärungen, Cookie-Banner und AVV-Verträge vorweisen können.
Mit PrivacyBee und der Agentur Oberholzer bist du rechtlich abgesichert, technisch auf dem neuesten Stand und sparst dir bürokratischen Aufwand.


